DKG zu den Pflegepersonaluntergrenzen – KGS

DKG zu den Pflegepersonaluntergrenzen

DKG zu den Pflegepersonaluntergrenzen

DKG ZU DEN PFLEGEPERSONALUNTERGRENZEN

Berlin, 2. September 2019 – Zum Scheitern einer Vereinbarung zur Fortführung und Erweiterung der Pflegeuntergrenzen für das Jahr 2020 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, heute in Berlin:

„Die Vereinbarung ist, wie im Vorjahr, an der sturen Haltung des GKV-Spitzenverbandes, für die Intensivmedizin und für die Betreuung von Schlaganfallpatienten sachgerechte Lösungen zu vereinbaren, gescheitert, und nicht an der DKG.

Bereits bei der Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für das laufende Jahr hatte der GKV-Spitzenverband sachgerechte und praktikable Lösungen für den hochsensiblen Bereich der Intensivversorgung verweigert. Minister Spahn war mit seiner Ersatzvornahme den restriktiven Personalsteuerungsvorstellungen des GKV-SV nicht gefolgt und hatte den so genannten 25-Prozent-Perzentilansatz für die Intensivmedizin nicht übernommen. Der Ansatz hätte Mindestbesetzungsquoten vorgeschrieben, die der leitliniengerechten Regelbesetzung entsprechen, aber keine Untergrenzen sind. Stattdessen hatte die Verordnung Untergrenzen von 2,5 Patienten je Pflegekraft in der Tagschicht und 3,5 Patienten in der Nachtschicht festgelegt – auch für 2020. Die Weigerung des GKV-Spitzenverbandes, diese Festlegung in der Verordnung für 2020 zu akzeptieren, hat letztlich zum Scheitern der Vereinbarung geführt. Hinzu kommt, dass der GKV-Spitzenverband keinerlei Ausnahmen für die Berücksichtigung akuter Notfallpatienten akzeptieren will, die die Krankenhäuser auf die Intensivstationen nehmen müssen, auch wenn dadurch die Mindestbesetzungsquoten temporär nicht eingehalten werden können. Noch härtere Quoten ohne jegliche Ausnahmen können den Kliniken nicht zugemutet werden und würden letztlich die Versorgung der Patienten gefährden.

Auch bei der gesetzlich vorgesehenen Ausweitung der Untergrenzen auf die Neurologie verweigert sich der GKV-Spitzenverband sachgerechten Lösungen für den hochsensiblen Bereich der Schlaganfallpatienten. Die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (IneK) erfassten Daten machen sehr deutlich, dass eine Besetzungsquote für die Neurologie insgesamt kein gangbarer Weg ist. Die Versorgung auf Stroke-Units, die über ein auch Personalvorhaltungen umfassendes Anforderungsprofil (Komplexcode für die Stroke-Units) ohnehin geregelt ist, bedarf keiner ergänzenden Steuerung durch Untergrenzen. Anders als auf Intensivstationen ist der Behandlungsbedarf auf den Stroke-Units zudem immer nicht planbare Notfallbehandlung, so dass dieser Bereich über starre Untergrenzen nicht gesteuert werden kann.

In dieser Situation appelliert die Deutsche Krankenhausgesellschaft an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, im Falle der Fortführung des Systems über eine erneute Rechtsverordnung die Quoten für die Intensivstationen nicht zu verschärfen und die Neurologie sachgerecht zu regeln. Insgesamt sollten die Erfahrungen aus der Anwendung der Pflegeuntergrenzen zum Anlass genommen werden, die Fortsetzung des Instruments über das laufende Jahr hinaus kritisch zu analysieren. Der bürokratische Aufwand, täglich auf tausenden Stationen höchst fraglich abgeleitete Personalzuordnungen kleinstteilig organisieren zu müssen, wird vor Ort vor allem als Schikane wahrgenommen. Die Tatsache, dass im zweiten Erhebungsquartal 96 Prozent aller Schichten den Monatswerten entsprochen haben, macht mehr als deutlich, dass die Kliniken in Deutschland auch unter den erschwerten Bedingungen der Pflegepersonalknappheit eine höchst verantwortliche Pflegepersonal-besetzung sicherstellen und die Patientensicherheit höchste Priorität hat. Dass der der Vorwurf der Verweigerung der DKG unwahr ist, zeigt das viel weitergehende Pflegepersonalbemessungsinstrument, das wir gemeinsam mit Pflegerat und Verdi verhandeln. Die Kostenträger sollten auch im Sinne ihrer Versicherten einsehen, dass dieses Instrument die Zukunft ist und nicht Untergrenzen.“

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft vom 02.09.2019

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